TAKKi

 

 

TAgespflege für KleinKInder

 

TAKKI im Landkreis Böblingen

 

Um mehr Tagespflegeplätze für kleine Kinder zu schaffen, um das Engagement der Tagespflegeperson stärker zu würdigen und um Eltern eine echte Wahl zwischen Einrichtungen und Tagespflege zu ermöglichen, wurde TAKKI gemeinsam mit den Städten und Gemeinden, dem Landkreis Böblingen sowie den Tages- und Pflegeelternvereinen eingeführt.

 

Besonderheiten von TAKKI für Eltern

 

Für Eltern die ihr unter dreijähriges Kind in Tagespflege betreuen lassen, entstehen die gleichen Kosten wie für die Kindertageseinrichtungen der jeweiligen Gemeinde oder Stadt. Sie bezahlen das Betreuungsgeld an die Wohnortgemeinde / Stadt. Die Gemeinde / Stadt bezahlt die Tagespflegeperson nach den geltenden Richtsätzen im Landkreis Böblingen und übernimmt den Differenzbetrag.

 

Besonderheiten von TAKKI für die Tagespflegeperson

 

Jede Tagespflegeperson, die bei TAKKI mitmacht, erhält das Betreuungsgeld nach den Richtsätzen des Landkreises Böblingen, gestaffelt nach Betreuungsumfang, von der Stadt / Gemeinde, in der das betreute Kind wohnt.

Die Tagespflegeperson bleibt auch bei TAKKI weiterhin selbstständig tätig. Die Bezahlung erfolgt durchgehend über zwölf Monate. Weiterhin erhält sie von der Kommune für bis zu achtundzwanzig betreuungsfreie Tage plus zwei Fortbildungstage und bis zu dreißig Krankheitstage pro Kalenderjahr den Aufwandsersatz erstattet.

Sie hat dadurch finanzielle Sicherheit und das Tagespflegeverhältnis wird nicht durch die Abwicklung von Zahlungsvorgängen belastet.
Die Tagespflegeperson muss mindestens einen Betreuungsplatz für ein unter dreijähriges Kind anbieten.

 

Voraussetzung für die Tagespflegeperson

 

  • Die Tagespflegeperson muss sich mit 300 Unterrichtseinheiten qualifizieren.
    Hiervon sind 50 Unterrichtseinheiten vorbereitend und 250 Unterrichtseinheiten praxisbegleitend zu absolvieren.
  •  Die Qualifizierungskosten werden vom Landkreis zurückerstattet, sobald die Tagespflegeperson ein Kind unter drei Jahren aufnimmt.
  •  Pflegeerlaubnis nach §43SGB VIII (wird über die Tagespflegevereine beantragt).
  • Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung mit der Gemeinde / Stadt, von der die Tagespflegeperson das Betreuungsgeld bezahlt bekommt und eines Betreuungsvertrags „TAKKI“ mit den Eltern / Personensorgeberechtigten des Tageskindes.
  • Bezahlung nach den aktuellen Richtsätzen des Landkreises Böblingen zur Kindertagespflege.
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem zuständigen Tagespflegeverein und der Kommune.
Übersicht der Inhalte Grundqualifizierung und Ablauf des Kurses
Kursinhalte_Übersicht.pdf
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TAKKI-Flyer
TAKKI-Flyer.pdf
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